StatutenDer Orden "Rhein-Reyter" soll ein äußeres Zeichen der Verbundenheit aller am Rhein gelegenen Reyche sein. Ziel ist die Pflege und Förderung der schlaraffischen Freundschaft zwischen den einzelnen Reychen und die Vertiefung der schlaraffischen Kontakte nach innen und nach außen. Gleichwohl soll dadurch auch die Ausrittsfreude gesteigert werden. Der Erwerb ist an keine zeitliche Begrenzung gebunden. Bereits früher erfolgte und nachgewiesene Einritte werden anerkannt. Knappen, Junker können sich ebenfalls bereits bemühen. Schild und Titul können aber erst nach erfolgtem Ritterschlag verliehen werden. Dieser Paß mit Einrittsliste ist in den jeweiligen Reychen vorzulegen und vom dortigen Kantzelar zu bestätigen. Der Nachweis kann auch durch Vorlage des Schlaraffenpasses mit den entsprechenden Einklebern erfolgen. Dieser Paß ist in jedem beteiligten Reych beim Kantzelar erhältlich. Jeder Ritter, der durch Vorlage der vollständigen Einrittsliste den Besuch der am Rhein gelegenen 19 Reyche nachweisen kann, hat Anspruch auf den Titul "Rhein-Reyter." Der Orden "Rhein-Reyter" wird mit Urkunde als Ärmelwappen verliehen. Die Verleihung geschieht in gar feierlicher Weise in jeder beliebigen Sippung der Maninheimbia. Für die Verleihung des Ärmelwappens wird bei Aushändigung eine Gebühr in Höhe der Selbstkosten erhoben. Die schriftlichen Vorgänge und die Verwahrung des Ordens obliegt dem Ordens-und Adelsmarschall der Maninheimbia. |
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